Aktuelles Arbeitsrecht April 2024
Inflationsausgleichsprämie in Passivphase der Altersteilzeit
Ein tarifgebundener Arbeitnehmer in der Energiewirtschaft befand sich seit dem 01.05.2022 in der Passivphase der Altersteilzeit. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten im Rahmen der Tarifrunde 2023 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von € 3.000,–, von der Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit ausgenommen wurden. Dennoch beanspruchte der Arbeitnehmer die Prämie mit dem Argument, sein Ausschluss von der Prämie verstoße gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz, weil er schlechter behandelt werde als Arbeitnehmer, die sich noch in der Aktivphase der Altersteilzeit befänden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2024 – 14 Sa 1148/23 – lehnte den geltend gemachten Anspruch ab. Beschäftigte in der aktiven und passiven Phase der Altersteilzeit befänden sich nicht in einer vergleichbaren Lage, was aus der Struktur des Teilzeitmodells folge. In der Passivphase würde nur noch das in der Aktivphase in Vollzeit erarbeitete und als Wertguthaben angesparte Entgelt ausgezahlt, weshalb Beschäftigte in der Passivphase in der Regel auch nicht mehr an Tariflohnerhöhungen teilnähmen. (HHo/04.2024)
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