Aktuelles Arbeitsrecht April 2013
Kein Unfallversicherungsschutz in Raucherpausen
Schlechte Nachrichten für Raucher: Eine Pflegehelferin war auf dem Rückweg von einer Raucherpause mit dem Hausmeister des Seniorenheims zusammengestoßen. Dieser verlor einen Eimer Wasser, die Frau rutschte aus und brach sich den rechten Arm. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Die dagegen gerichtete Klage beim Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2012 – S 68 U 577/12 – war erfolglos: Der Weg von und zur Raucherpause unterliege nicht dem Unfallversicherungsschutz. Es sei die freie Entscheidung der Pflegehelferin gewesen, zum Rauchen zu gehen oder nicht. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe nicht. Anders wäre es, wenn sie zur Nahrungsaufnahme zur Kantine gegangen und dabei verunfallt wäre. Das sei notwendig zur Aufrechterhaltung der Arbeitskraft(HHo/03.2013).
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