Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2024

Koksen während der Arbeitszeit – fristlose Kündigung eines Betriebsrats

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6.05.2024 – 4 Sa 446/23 – betrifft die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund des Konsums von Kokain während der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer war seit 2002 bei einer Logistikgesellschaft beschäftigt und seit 2018 Mitglied des Betriebsrats. Es galt eine Betriebsvereinbarung, die den Konsum von Suchtmitteln während der Arbeitszeit streng verbot. Der Arbeitgeber kündigte dem Betriebsratsmitglied außerordentlich, nachdem dieses in den Räumlichkeiten des Unternehmens Kokain konsumiert hatte. Dies stellte nach Auffassung des Gerichts einen schweren Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar und rechtfertige eine fristlose Kündigung. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass der Kläger als Betriebsratsmitglied besonderen Kündigungsschutz genießt. Dennoch entschied das Gericht, dass das Verhalten des Klägers das Vertrauen des Arbeitgebers so stark beeinträchtigt habe, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar sei. Daher wurde die Kündigung als rechtmäßig angesehen. (HHo 10.2024)