Aktuelles Arbeitsrecht November 2014
Kopfbedeckung und Arbeitsrecht
Auseinandersetzungen über Kopfbedeckung und sonst angemessene Kleidung bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit zeigen ganz unterschiedliche Facetten: Einmal ist es der Arbeitgeber, der ein bestimmtes Erscheinungsbild wünscht, ein anderes Mal will sich der Arbeitnehmer nicht vorschreiben lassen, wie er sich zu kleiden hat. So hatte ein Pilot der Lufthansa gegen die in einer Betriebsvereinbarung festgeschriebene Verpflichtung geklagt, in der Öffentlichkeit seine Pilotenmütze tragen zu müssen, während dies Pilotinnen freigestellt war. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm mit Urteil vom 30.09.2014 – 1 AZR 1083/12 – Recht. Die unterschiedliche Behandlung von Piloten und Pilotinnen verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Gestritten wird nicht selten um das Tragen eines islamischen Kopftuchs. So befassten sich Gerichte schon mit Lehrern und Verkäufern. Nunmehr hatte sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.09.2014 – 5 AZR 611/12 – mit der Frage zu befassen, ob einer Krankenschwester islamischen Glaubens in einem evangelischen Krankenhaus das Tragen eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit untersagt werden könne. Im Hinblick auf den kirchlichen Sonderstatus des Krankenhauses wurde dies vom Gericht bejaht. (HHo/11.2014)
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