Aktuelles Arbeitsrecht September 2013
Probezeitkündigung wegen Rauchens
Eine Bewerberin wurde vor ihrer Einstellung gefragt, ob sie rauche. Auch wurde sie auf das beim Arbeitgeber herrschende Rauchverbot hingewiesen. Die später mit Probezeit eingestellte Bewerberin äußerte, sie rauche zwar, sei aber mit dem Rauchverbot einverstanden. Nachdem sie an ihrem ersten Arbeitstag zwei Stunden lang gearbeitet hatte, kündigte der Arbeitgeber in der Probezeit. Zur Begründung gab er an, die Arbeitnehmerin habe gravierend nach Rauch gerochen, nachdem sie noch unmittelbar vor Arbeitsbeginn vor der Tür eine Zigarette geraucht hätte. Es sei zu Beschwerden von Kolleginnen und Kunden gekommen. Die Kündigung ließ das Arbeitsgericht Saarlouis, Urteil vom 28.05.2013 – 1 Ca 375/12 – dem Arbeitgeber nicht durchgehen: Zwar habe die Arbeitnehmerin in der Probezeit noch keinen Kündigungsschutz gehabt; aber auch in der Probezeit seien u. a. das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit der Arbeitnehmerin zu beachten. Derartige Differenzen könnten ohne vorheriges Gespräch und ohne der Arbeitnehmerin Gelegenheit zur Änderung ihrer Verhaltensweisen zu geben eine Kündigung nicht rechtfertigen, zumal sie ja nicht gegen das betriebliche Rauchverbot verstoßen habe (HHo/07.2013).
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