Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2024
Professorin wegen Plagiats gekündigt
Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 24.04.2024 – 2 Ca 345/23 – die Klage einer Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen. Die Universität hatte ihr vorgeworfen, in drei Publikationen plagiiert zu haben, was sie bestritt. Sie argumentierte, die Werke seien populärwissenschaftlich und die Fehler unwesentlich. Das Gericht war anderer Meinung und stellte fest, dass die Klägerin in einer ihrer Publikationen bewusst gegen wissenschaftliche Standards verstoßen hatte, was eine erhebliche Pflichtverletzung darstelle. Daher wurde die Kündigung als rechtmäßig erachtet. Eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen. (HHo/06.2024)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht