Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2015

2 € Stundenlohn für Kanzleigehilfin sind zu wenig

100 € im Monat zahlte ein Anwalt jeweils zwei Hartz-IV-Empfängern, die er in seiner Kanzlei mit Bürohilfstätigkeiten beschäftigte. Während das Arbeitsgericht Cottbus noch zu Gunsten des Anwalts entschied, weil die Beschäftigten auf eigenen Wunsch zu diesen Konditionen angefangen hätten, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, beurteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Entscheidung vom 07.11.2014 – 6 Sa 1148 und 1149/14– die Bezahlung als Lohnwucher, weil ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorgelegen habe. Der Anwalt muss dem klagenden Jobcenter nunmehr 3.400 € aus übergegangenem Recht wegen vorenthaltenen Lohns zahlen.(HHo/12.2014)