Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2021

Tankgutschein – sozialversicherungspflichtig?

Tankgutscheine erfreuen sich als Netto-Zusatzleistung des Arbeitgebers in Zeiten hoher Kraftstoffpreise großer Beliebtheit. Kaum lukrativ sind diese jedoch dann, wenn sie einen Betrag von € 44,00 im Monat überschreiten oder durch den Verzicht auf Entgeltbestandteile „erkauft“ werden. Denn dann werden sie nicht nur lohnsteuerpflichtig, sondern nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.02.2021 – B 12 R 21/18 R – selbst bei einem niedrigeren Wert als € 44,00 beitragspflichtig zur Sozialversicherung, wenn sie als neue Entgeltanteile anstelle des bisherigen Bruttoarbeitsentgelts gezahlt werden. (HHo/12.2021)