Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2015

Arbeitgeberwechsel: Kein doppelter Urlaubsanspruch

Kann ein Arbeitnehmer, der während des laufenden Kalenderjahres den Arbeitgeber wechselt, von beiden den vollen Urlaub verlangen? Das Bundesurlaubsgesetzt schließt Doppelansprüche aus. Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.12.2014 – 9 AZR 295/13 – entschieden, dass der Arbeitnehmer im Zweifel dem neuen Arbeitgeber nachweisen muss, dass der frühere Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt oder abgegolten hat. (HHo/02.2015)