Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2015

Betriebsrat: Weitergabe von SAP-Unterlagen – fristlose Kündigung

Ein zum Betriebsrat gewählter Manager! eines im Versandhandel tätigen Unternehmens hatte vollen Zugriff auf das SAP-System. Im System stieß er u. a. auf Rechnungen der vom Arbeitgeber beauftragten Anwaltskanzlei, die er ausdruckte und einem Betriebsratsmitglied eines Schwesterunternehmens zeigte. Es folgte die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2015 – 3 Sa 400/14 – hielt diese für unwirksam, weil der Manager uneingeschränkten Zugriff auf die SAP-Daten hatte, die Unterlagen mangels Vertraulichkeitsvermerks keine Geschäftsgeheimnisse darstellten und er die Unterlagen sofort shredderte und seine SAP-Zugriffsrechte einschränken ließ, als ihm die Brisanz des Besitzes der Unterlagen klar wurde. (HHo/05.2015)