Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2020

Betriebsrente – Info-Pflichten des Arbeitgebers

Ein ehemaliger Arbeitnehmer und jetziger Altersrentner begehrte von seinem seinerzeitigen Arbeitgeber Schadensersatz, weil er von der Techniker-Krankenkasse zu Beitragsleistungen auf eine von seinem Arbeitgeber erhaltene Kapitalleistung aus einer am 23.09.2003 im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarung herangezogen wurde. Der Arbeitgeber habe ihn nicht über die Beitragspflicht, die sich aus einer am 14.11.2003 erfolgten Gesetzesänderung ergeben, informiert. Das Bundesarbeitsgericht wies mit Urteil vom 18.02.2020 – 3 AZR 206/18 – die Klage ab. Der beklagte Arbeitgeber habe im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der nachfolgenden Gesetzesänderung keine Beratungs- bzw. Hinweis- und Informationspflichten verletzt, aus denen sich ein Schadensersatzanspruch herleiten lasse. (HHo/08.2020)