Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2015

Chefarzt per SMS beleidigt– Kündigung

Ein Oberarzt fragte eine OP-Assistentin per SMS, ob sie Rufbereitschaft leisten könne, mit folgendem Wortlaut: „Hi L., soll Dich mal AUS REIN DIENSTLICHEN GRÜNDEN fragen, ob Du stundenweise Rufdienst machen könntest. Am besten wir telefonieren kurz heute Abend nach 20.00 Uhr. Danke m“. Antwort OP-Assistentin: „Hallo, es ist schon alles mit dem Chef besprochen“ – Rückantwort Oberarzt: „Dann ist ja gut. Heute morgen hat er nichts davon gesagt. Er ist u bleibt ein autistisches krankes Arschl… l G m“. Nachdem die OP-Assistentin den Chefarzt über die SMS informierte, kündigte dieser zunächst mündlich fristlos, später ordentlich. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erklärte mit Urteil vom 22.01.2015 – 3 Sa 571/14 – die Kündigung für unwirksam und führte zur Begründung aus: Der Oberarzt habe darauf vertrauen können, dass die OP-Assistentin als Adressatin der SMS diesen nicht an den Chefarzt weiterleiten würde. Wie wird sich die weitere Zusammenarbeit der Beteiligten wohl entwickeln? (HHo/05.2015)