Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2014

Entzug der Vorgesetztenstellung

Nicht selten endet die Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit den Führungsleistungen einer Füh-rungskraft u. a. mit dem Entzug der Vorgesetztenstellung. Das ist für den Arbeitgeber nicht ohne Risiko. In einem vom Landesarbeitsgericht Hamburg am 23.10.2013 – 6 Sa 29/13 – entschiedenen Fall entzog der Arbeitgeber – wohl ohne „viel Federlesen“ – einem Beschäftigten die Vorgesetztenstellung und die damit verbundenen höherwertigen Tätigkeiten einschließlich finanzieller Zulagen und Prokura. Das Landesarbeitsgericht hielt diese Maßnahme mangels sachlicher Gründe und Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen für unzulässig. (HHo/12.2014)