Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2011

Geerbter Urlaub?

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof (vom 20.01.2009 – C-350/06 -) gegen die langjährige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche hat, wenn er über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist, den Urlaub „in natura“ also gar nicht mehr hätte nehmen können.

Jetzt hatte sich das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.09.2011 – 9 AZR 416/10 -) mit der Frage zu befassen, ob ein solcher Urlaubsabgeltungsanspruch, bei dem es sich um eine Geldforderung handelt, beim Tod des Arbeitnehmers auf dessen Erben übergeht. Das wurde vom Gericht verneint mit der Begründung, sowohl der Urlaubsanspruch selbst und daraus folgend der Urlaubsabgeltungsanspruch seien höchstpersönlich (HHo/12.2011).