Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2015

Knöpfe sortieren und Menschenwürde

Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin, die bei der Bundeswehr in der Kleiderkammer arbeitete, ließ der Arbeitgeber mangels anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten u. a. eine Schüssel mit Knöpfen sortieren. Abends wurden diese Knöpfe wieder durcheinandergebracht und der Arbeitnehmerin am nächsten Tag erneut zum Sortieren vorgelegt. Mit ihrer Klage verlangte die Arbeitnehmerin, ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 € u. a. wegen der persönlichkeitsrechtsverletzenden Art der Beschäftigung. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stellte mit Urteil vom 30.09.2014 – 1 Sa 107/14 – zwar fest, dass der Arbeitgeber durch die Art der Beschäftigung das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin verletzt habe; die Verletzung sei aber nicht so schwerwiegend, dass sie eine Entschädigung erfordere. (HHo/05.2015)