Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2015

Kosten für „Mobbing“-Schulung

Schulungskosten für Betriebsratsmitglieder hat der Arbeitgeber zu tragen, wenn die Schulungzur Ausübung der Betriebratstätigkeit „erforderlich“ ist. Erforderlich kann grundsätzlich auch eine „Mobbing“-Schulung sein. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht am 14.01.2015 –7 ABR 95/12 – entschieden, dass eine solche Schulung nur dann erforderlich ist, wenn im Betrieb konkrete Konfliktlagen bestehen, aus denen sich eine „Mobbing“-Situation zumindest entwickeln könnte. Nur dann muss der Arbeitgeber für die Schulungs- sowie Nebenkosten aufkommen. (HHo/09.2015)