Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2014

Kostspielige Betriebsstilllegung

Der Oberste Gerichtshof der spanischen Provinz Asturien in Oviedo entschied, dass ein Automobilzulieferer sein Werk im spanischen Gijon nicht schließen darf, bevor er den Europäischen Betriebsrat und die lokale Arbeitnehmervertretung ordnungsgemäß konsultiert hat. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Stilllegungsbeschluss bereits lange vor der Aufnahme von Verhandlungen in der Konzernzentrale des Unternehmens in den USA gefallen ist. Das Gericht ordnete eine Wiederaufnahme der Produktion an sowie die Nachzahlung sämtlicher Löhne seit Produktionsstopp. (HHo/05.2014, NZA aktuell 9/2014, IX f.)