Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2011

Kündigung wegen Heirat?

Heiraten ist an sich Privatangelegenheit und irrelevant für die arbeitsvertraglichen Beziehungen. Anderes kann jedoch bei besonderen Loyalitätspflichten gelten, die beispielsweise ein Arbeitnehmer gegenüber seinem kirchlichen Arbeitgeber hat.

Heiratet der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses nach Scheidung erneut, kann dies wegen Verstoßes gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre ein Grund zur Kündigung sein. Es kommt allerdings sehr auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an, wie sich einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 08.09.2011 – 2 AZR 543/10 -) entnehmen lässt (HHo/12.2011).