Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2015

Kündigungsfrist: Gesetz schlägt Vertrag

Im Arbeitsvertrag einer seit 1976 beschäftigten Arbeitnehmerin hieß es: „Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits sechs Monate zum 30.6. oder zum 31.12. des Jahres. Dementsprechend kündigte der Arbeitgeber am 19.12.2012 „unter Wahrung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist ordentlich zum 30.06.2013“. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 7 Monate zum Monatsende. Was gilt? Laut Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2015 – 2 AZR 280/14 – ist die Kündigung erst zum 31.07.2013 wirksam geworden. Es gelte die gesetzliche Kündigungsfrist immer dann, wenn nicht eine einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist in jeder denkbaren Konstellation günstiger sei als die gesetzliche.(HHo/09.2015)