Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2015

Mitarbeitender GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer

Die Frage, ob ein GmbH-Gesellschafter gleichzeitig Arbeitnehmer der GmbH sein kann, kann z. B. eine Rolle spielen für die Anwendbarkeit von Arbeitnehmerschutzgesetzen wie Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz oder Mutterschutzgesetz. Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Beschluss vom 17.09.2014 – 10 AZB 43/14 – darüber zu entscheiden, ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für einen GmbH-Gesellschafter eröffnet ist, der gleichzeitig als technischer Angestellter bei der GmbH beschäftigt ist. Das wurde von dem Gericht im Grundsatz bejaht. Eine Ausnahme gelte nur für den Fall, dass dem Gesellschafter mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft zustehen oder er über eine Sperrminorität verfügte und dadurch großen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen könne.(HHo/12.2014)