Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2015

München oder Karl-Marx-Stadt?

Darf der Arbeitnehmer die Streichung seines Geburtsortes im Arbeitszeugnis verlangen? Mit dieser Frage hatte sich vor kurzem das Arbeitsgericht Hagen – 1 Ca 2432/14 – zu befassen. Die Arbeitnehmerin, geboren in Hagen in Westfalen, sah in der Aufnahme des Geburtsorts in das ihr ausgestellte Zwischenzeugnis Hemmnisse für ihr berufliches Fortkommen. Im Gütetermin soll ihr Anwalt die Frage gestellt haben: „Stellen Sie sich vor, ein Personalchef hat Unterlagen von zwei gleich guten Bewerbern auf dem Tisch. Der eine stammt aus München, der andere aus Karl-Marx-Stadt. Für wen wird er sich wohl entscheiden?“. Die in Hagen wohnende Richterin riet dem Vernehmen nach, ganz pragmatisch, zur Klagerücknahme. (HHo/02.2015)