Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2015

Porno-Darstellerin im kirchlichen Dienst – Kündigung

Mit einem sicherlich nicht ganz alltäglichen Fall hatte sich das Arbeitsgericht in Augsburg in seiner Entscheidung vom 23.10.2014 – 10 Ca 1518/14 – zu beschäftigen: Eine 38jährige Arbeitnehmerin arbeitete in einer zur Diakonie gehörenden Wohngruppe für Behinderte. Daneben betrieb sie eine Internetseite, auf der sie sog. „Hardcore“-Pornofilme und –fotos von sich veröffentlichte und sich als „sehr zeigefreudig“bezeichnete. Nachdem ihr Arbeitgeber sie erfolglos zur Einstellung der öffentlichen Erotik-Aktivitäten aufgefordert hatte, kündigte er. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Augsburg entschied. Die Arbeitnehmerin habe sich mit ihren pornografischen Aktivitäten in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt. Zudem habe sich der Loyalitätsverstoß nicht hinter verschlossenen Türen, sondern im Internet und damit so in der Öffentlichkeit abgespielt, dass Kollegen, Eltern und Bewohner der Wohngruppe ihr bei ihren erotischen Aktivitäten zusehen konnten. (HHo/05.2015)