Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2015

Telearbeit: Beendigung einseitig durch Chef?

Darf der Arbeitgeber eine vereinbarte Telearbeit ohne weiteres einseitig beenden? Mit dieser Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014 – 12 Sa 505/14 -, auseinanderzusetzen. Es entschied, dass eine Vertragsklausel, die die Beendigung durch den Arbeitgeber voraussetzungslos ermöglicht, unwirksam ist. Eine solche Klausel müsse erkennen lassen, dass bei der Entscheidung auch die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen seien.(HHo/02.2015)