Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2015

Wechsel von Voll- in Teilzeit: Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?

Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wechselte im Juli 2010 von der 5- in die 4-Tage-Woche. Bis Ende Juni hatte er noch keinen Urlaub genommen. Der Arbeitgeber rechnete den Urlaubsanspruch von ursprünglich 30 Arbeitstagen nach dem Wechsel in Teilzeit in 24 Arbeitstage um. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer. Mit Erfolg: Im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs urteilte das Bundesarbeitsgericht am 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 -, dass dem Arbeitnehmer für die ersten sechs Monate 15 Arbeitstage und für das 2. Halbjahr 12 Tage zustehen, insgesamt 27 Tage. Besonders krasse Auswirkungen hat das Urteil in den Fällen, in denen Arbeitnehmer z. B. nach der Elternzeit noch Resturlaub aus Vollzeit haben und nunmehr ihre Arbeitszeit drastisch reduzieren. (HHo/02.2015)