Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2016

Abfindung nach Windhundprinzip

„… oder wer zuerst kommt mahlt zuerst“. Ein Arbeitgeber baute 1600 von 9100 Stellen ab. Dazu bot er ein „Offenes Abfindungsprogramm“ an, das u. a. für den Fall, dass es mehr Interessenten als abzubauende Stellen gab, die Berücksichtigung der zeitlich früheren Anträge vorsah. Der Antrag war über eine Webseite abzugeben, die den Eingang auf die hundertstel Sekunde genau registrierte. Im Bereich IT sollten 7 Stellen abgebaut werden. Der Gruppenleiter gab sein Angebot um13:07:53:560 Uhr ab. Der Arbeitgeber wies den Antrag zurück, weil das Kontingent bereits um 13:01:09:603 erschöpft gewesen sein. Das sah der Gruppenleiter nicht ein und klagte auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags und € 298.777,– Abfindung. Ohne Erfolg: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied am 12.4.2016 – 14 Sa 1344/15 -, dass der Berücksichtigung von Interessenten nach dem „Windhundprinzip“ keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken entgegenstünden. (HHo/05.2016)