Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2020

2 Flaschen Wein geklaut – € 39.500 Schadensersatz

Ein Hotelier verkaufte einem Kunden zwei 6-Liter-Flaschen „Chateau Petrus Pommerol“, Jahrgang 1999, für € 13.757,60 und lagerte diese bei sich ein. Der Direktionsassistent des Hoteliers entwendete die Flaschen und verkaufte sie für € 9.000 pro Flasche an einen Händler. Der Kunde des Hoteliers verlangte von diesem Ausgleich für den Verlust. Der Hotelier kaufte daraufhin wieder zwei 6-Liter-Flaschen „Chateau Petrus Pommerol“, Jahrgang 1999, für zusammen € 39.500 und übereignete diese seinem Kunden. Von seinem zwischenzeitlich gekündigten Direktionsassistenten verlangte er diesen Betrag als Schadensersatz. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 03.02.2020 – 1 Sa 401/18 – befand. Der Assistent habe für den Schaden einzustehen, der sich nach einem vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten inzwischen tatsächlich auf € 39.500 belief. (HHo/05.2020)