Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2016
2 x über den Fuß gefahren – Gabelstaplerfahrer haftet
Dass jede Narretei ihre Grenzen hat, bekam ein Gabelstaplerfahrer durch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26.04.2016 – 1 Sa 247/15 – zu spüren: Der Gabelstaplerfahrer fuhr mit seinem Gabelstapler in Richtung eines Kollegen, der gerade einen Pritschenwagen entlud und säuberte. Dort angekommen, lehnte er sich aus dem Führerhaus, um den Kollegen in die Brust zu zwicken. Dieser habe ihn zuvor ebenfalls in die Brust gezwickt. Als der Gabelstaplerfahrer wieder anfuhr, rollte er versehentlich mit dem Hinterrad des Gabelstaplers über den Fuß des Kollegen. Dieser schrie auf, so dass der Gabelstaplerfahrer irrtümlich annahm, der Gabelstapler stehe noch auf dessen Fuß. Er setzte diesen zurück und fuhr dem Kollegen ein zweites Mal über den Fuß mit der Folge eines mehrfachen Bruchs des Mittelfußknochens. Das Landesarbeitsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil, mit dem der Gabelstaplerfahrer zu € 10.000 Schmerzensgeld an den Kollegen verurteilt wurde.(HHo/10.2016)
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