Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2018
500.000 € Schadensersatz wegen fehlerhafter Arbeitsleistung?
Mit einer Schadensersatzforderung über 500.000 € der Stadt Bonn gegen ihren ehemaligen Leiter des Städtischen Gebäudemanagements hatte sich das Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 07.11.2018 – 4 Ca 1314/18 – zu befassen. Die Stadt warf ihrem Angestellten erhebliche Fehler bei der Projektkontrolle des World Conference Centers Bonn vor, die dazu geführt hätten, dass die Stadt Bonn an die Sparkasse Köln 70 Mio. € Schadensersatz habe zahlen müssen. Das Arbeitsgericht wies die Klage der Stadt ab, weil sie eine grobe Verletzung der dem ehemaligen Leiter obliegenden Pflichten nicht habe belegen können. Zudem habe die Stadt ihre Ansprüche auch nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten geltend gemacht. (HHo/12.2018)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht