Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2021

Auf Toilette eingesperrt – fristlose Kündigung

Ein Lagerist, der mit einem Arbeitskollegen öfters in Streit geriet, schob, während sich der Kollege auf der Toilette befand, heimlich unter der Toilettentür ein Papierblatt hindurch, stieß mit einem Gegenstand den Toilettenschlüssel aus dem Schloss, so dass dieser auf das Papierblatt fiel, und zog ihn heraus. Dann ließ der den Kollegen so lange auf der Toilette „schmoren“, bis dieser die Geduld verlor und die Tür eintrat. Den Vorgang nahm der Arbeitgeber zum Anlass einer fristlosen Kündigung. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Siegburg mit Urteil vom 11.02.2021 – 5 Ca 1397/20 – meinte. Die zeitweise Freiheitsberaubung stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar; außerdem habe das Verhalten des Lageristen dazu geführt, dass das Eigentum des Arbeitgebers beschädigt worden sei. (HHo/04.2021)