Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2022

Unzulässige Observation durch Detektiv – Schadensersatz

Der Prozessbevollmächtigte glaubte einen Arbeitnehmer des Arbeitgebers, der ihn beauftragt hatte, in einem Zeitraum, in dem dieser wegen Betreuung seiner Kinder von der Arbeit freigestellt war, in einem ICE erkannt zu haben, ohne jedoch den Arbeitnehmer anzusprechen. Er vermutete Arbeitszeitbetrug und beauftragte eine Detektei mit der Beobachtung des Arbeitnehmers. Der Detektiv beobachtete den Arbeitnehmer sodann an sechs Tagen in seinem Privatleben auf dem Balkon seiner Wohnung und im Garten. Einmal lief er ihm sogar bis in den Park hinterher. Video- und Fotoaufnahmen des Arbeitnehmers und seiner Kinder machte er jedoch nicht. Das vom Arbeitnehmer angerufene Hessische Landesarbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber am 18.10.2021 – 16 Sa 380/20 – zu einem Schadenersatz von 6 x € 250, insgesamt € 1.500,–, wegen unzulässiger Observierung und damit einhergehenden Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung . Nach dieser habe jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden sei, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen. (HHo/05.2022)