Aktuelles Arbeitsrecht November 2016
Abfindung nach Eigenkündigung?
Ein Arbeitnehmer, in dessen Betrieb Gerüchte über die Verlagerung seiner Abteilung an einen anderen Standort kursierten, suchte sich frühzeitig einen neuen Job und kündigte. Später vereinbarte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Sozialplan, der Abfindungen vorsah. Auch betroffene Arbeitnehmer, die selbst kündigten, sollten eine solche erhalten, sofern die Kündigung nach einem bestimmten Stichtag erfolgte. Das sah der Arbeitnehmer, der schon vorher gekündigt hatte, nicht ein und klagte auf Zahlung der Sozialplanabfindung, jedoch ohne Erfolg. Mit Urteil vom 17.11.2015 – 12 Sa 711/15 – befand das Landesarbeitsgericht Köln, dass die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarte Stichtagsregelung wirksam ist. Merkposten: auch wer zu früh (mit einer Eigenkündigung) kommt, kann vom Leben bestraft werden! (HHo/11.2016)
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