Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2018

Abfindung zu hoch – Betriebsrat will zurücktreten

Dass ein Betriebsratsmitglied von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten will, weil die Abfindung zu hoch sei, klingt ungewöhnlich und ist vor dem etwas bizarren Hintergrund des vom Bundesarbeitsgericht am 21.03.2018 – 7 AZR 590/16 – entschiedenen Falles zu sehen. Der Arbeitgeber wollte dem Betriebsratsmitglied wegen angeblicher sexueller Belästigung und sonstiger Verhaltensauffälligkeiten außerordentlich kündigen, erhielt aber nicht die notwendige Zustimmung des Betriebsratsgremiums und auch nicht durch die Arbeitsgerichtsbarkeit. Es kam dann zu Beendigungsverhandlungen mit dem Betriebsratsmitglied, die mit einem Aufhebungsvertrag endeten und der eine Abfindung von € 120.000 netto vorsah. Offenbar bereute das Betriebsratsmitglied später den „Deal“ und klagte durch die Instanzen auf Feststellung der Nichtigkeit mit dem Argument, die Nichtigkeit ergebe sich daraus, dass er durch die hohe Abfindung in seiner Eigenschaft als Betriebsratsmitglied – im Vergleich zu „normalen“ Mitarbeitern – in unzulässiger Weise begünstigt worden sei. Dem folgte das Bundesarbeitsgericht nicht. Zwar sei die Verhandlungsposition eines Betriebsratsmitglieds günstiger als die eines Arbeitnehmers ohne Betriebsratsamt. Das ergebe sich aus dem gesetzlich geregelten Sonderkündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds, weshalb der Aufhebungsvertrag keine unzulässige Begünstigung darstelle. (HHo/05.2018)