Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2018
Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit
Ein Arbeitgeber kann nicht ohne weiteres einen Teilzeitantrag einer sich in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin mit dem Argument ablehnen, er habe bereits eine Vertretungskraft eingestellt, wie das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 15.03.2018 – 11 Ca 7300/17 – entschied. Der Arbeitgeber, der von dem Teilzeitwunsch seiner Mitarbeiterin wusste, hatte bereits vor Mutterschutz und vor Beantragung der Elternzeit durch die Mitarbeiterin die Ersatzkraft angestellt, um ihr eine Einarbeitung zu ermöglichen. Das Arbeitsgericht war der Auffassung, der Arbeitgeber habe die Befristung der Ersatzkraft anpassen müssen, da er vor deren Anstellung Kenntnis von dem Teilzeitwunsch seiner Mitarbeiterin hatte. (HHo/07.2018)
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