Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2013

Abwerbung: 46 Mio. € Schadensersatz?

Eine Firma, die Verkehrswege baute, sollte verkauft werden. Es gab mehrere Interessenten, u. a. auch das später auf Schadensersatz in Anspruch genommene Unternehmen. Es kam aber nicht zum Zuge. Daraufhin gründete das Unternehmen eine eigene Firma für Verkehrswegebau und warb Führungspersonal der zum Verkauf stehenden Firma ab. Letztere machte daraufhin € 46 Mio. Schadensersatz für durch die Abwerbung von Führungskräften angeblich erlittene Verluste geltend. Zwar hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2010 – 17 Sa 1133/08 – festgestellt, dass das übernahmeinteressierte Unternehmen sich durch seine Abwerbungsaktivitäten wettbewerbswidrig verhalten habe, wies aber die Klage auf Schadensersatz ab. Dies wurde durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts – 10 AZR 370/10 – vom 26.09.2012 bestätigt. Eine konkrete Berechnung des Schadens, der sich eindeutig auf das Abwerben zurückführen ließe, sei nicht möglich gewesen (HHo/11.2012).