Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2024
Altersrentner arbeitet weiter – will höhere Rente
Ein Rentner klagte gegen die Deutsche Rentenversicherung (DRV), um eine höhere Rente zu erhalten. Der Rentner war nach dem Erreichen des regulären Rentenalters weiterbeschäftigt worden, wobei nur der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt hatte. Der Rentner argumentierte, dass diese Beiträge zu einer Erhöhung seiner Rente führen müssten. Die DRV lehnte dies ab und begründete, dass die alleinigen Arbeitgeberbeiträge keine Auswirkungen auf die Höhe der Altersrente hätten.
Mit Urteil vom 14.05.2024 – L 2 R 36/23 – entschied das Landessozialgericht Hessen, dass alleinige Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zur Erhöhung der Rentenansprüche führen. Diese Beiträge dienten nur dem Erhalt des Versicherungsschutzes und haben keine Auswirkung auf die Höhe der Altersrente. Rentner, die nach dem regulären Rentenalter weiterarbeiten, können daher nicht auf eine Rentenerhöhung durch diese Beiträge hoffen. Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, die Rente nicht zu erhöhen, wurde bestätigt. Die Klage des Rentners wurde somit abgewiesen. (HHo/07.2024)
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