Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2017
Anästhesisten und Bereitschaftsärzte – Arbeitnehmer oder selbständig?
Dass Arzt nicht gleich Arzt und damit „selbständige Tätigkeit“ bedeutet, machen zwei Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit deutlich: Das Landessozialgericht Hessen befand mit Urteil vom 22.08.2017 – L 1 KR 394/15 -, dass bei einem im OP-Bereich einer Klinik tätigen Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen sei. Anders entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 23.05.2017 – L 11 R 771/15 – für Bereitschaftsärzte im Nachtdienst einer Klinik, die eine selbständige Tätigkeit ausüben (können), für die keine Sozialabgaben fällig werden.(HHo/10.2017)
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