Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2014
Aneignung / Vervielfältigung von betrieblichen Unterlagen durch den Arbeitnehmer
Mit einer Thematik, die die Bereiche Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht und Wahrung von Be-triebsgeheimnissen berührt, hatte sich das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 08.05.2014 – 2 AZR 249/13 – zu beschäftigen. Diese postuliert, dass ein Arbeitnehmer sich nicht ohne Einverständnis des Arbeitgebers diesem gehörende betriebliche Unterlagen aneignen oder entsprechende Schriftstücke und / oder Daten für betriebsfremde Zwecke vervielfältigen dürfe.Ob bei Zuwiderhandlung eine Kündigung gerechtfertigt sei, hänge vor allem von der Motivation des Arbeitnehmers und den möglichen nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber ab. (HHo/12.2014)
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