Aktuelles Arbeitsrecht April 2012
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung über den Gesundheitszustand
Ein Arbeitnehmer verpflichtete sich im Arbeitsvertrag ausdrücklich, in Nacht- und Wechselschicht zu arbeiten.
Kurz nach Arbeitsaufnahme legte er seinem Arbeitgeber ärztliche Bescheinigungen vor, aus denen sich ergab, dass ein genereller Verzicht auf Nachtschichten aus ärztlicher Sicht dringend geboten ist.
Der Arbeitgeber erklärte daraufhin die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung über seine Einsatzfähigkeit. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Hessen am 21.09.2011 – 8 Sa 109/11 – urteilte (HHo/03.2012).
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