Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2024

Angestellter meldet Missstände – verlangt Entschädigung wegen Benachteiligung

In einem vom Arbeitsgericht Hamm entschiedenen Fall vom 16.02.2024 – 2 Ca 1229/23 – meldete ein Angestellter Missstände am Arbeitsplatz. Konkret ging es um die angebliche Missachtung von Sicherheitsvorschriften und potenziell gefährliche Arbeitsbedingungen, die seiner Meinung nach nicht ausreichend vom Arbeitgeber behandelt wurden. Der Angestellte meinte, dass seine Meldung dieser Missstände gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dazu geführt habe, dass ihm finanzielle Vergütungen verweigert wurden, und forderte deshalb Schadensersatz in Höhe von rund € 45.000,00. Der Arbeitgeber, ein Zentrum für forensische Psychiatrie, hatte es abgelehnt, den Angestellten wie von ihm gewünscht bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres weiter zu beschäftigen. Das Gericht lehnte den Schadensersatzanspruch ab. Es stellte fest, dass der Angestellte nicht nachweisen konnte, dass die – angebliche – Benachteiligung eine Reaktion auf seine Meldungen war. Zudem betonte das Gericht, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund einer regulären Beendigung und nicht aufgrund der Meldungen endete. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Meldung von Missständen und der behaupteten Benachteiligung sei nicht belegt. (HHo 08.2024)