Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2013
Ankündigung einer Erkrankung bei nicht bewilligtem Urlaub: Kündigung oder Abmahnung?
Ein Fall, der so oder ähnlich immer wieder vorkommt: Ein Arbeitnehmer will für einen bestimmten Zeitraum Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber lehnt aus betrieblichen Gründen ab. Der Arbeitnehmer kündigt an, „dann werde er eben krank“. Häufig kündigt der Arbeitgeber dann fristlos. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Urteil vom 21.06.2012 – 8 Sa 315/12 – entschieden, dass ein solches Verhalten des Arbeitnehmers nicht ohne weiteres eine fristlose oder wenigstens fristgemäße Kündigung rechtfertigt. Es komme auf die Umstände des Einzelfalls an. Vorliegend handele es sich bei einer 25jährigen Betriebszugehörigkeit um einen einmaligen Vorfall. Eine – erfolglose – Abmahnung sei daher vor Ausspruch der Kündigung erforderlich gewesen (HHo/01.2013).
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