Aktuelles Arbeitsrecht September 2017
Anmelden und Hochfahren des Computers – Arbeitszeit?
Ein Arbeitnehmer arbeitete in einem Call-Center. Die Arbeitszeiterfassung (und damit die Bezahlung) begann erst, nachdem er den Computer hochgefahren, die erforderlichen Programme geöffnete und diverse Anmeldeprozeduren durchlaufen hatte. Für diese „Rüstzeiten“ beanspruchte er Arbeitsvergütung, was der Arbeitgeber ablehnte. Das Arbeitsgericht Magdeburg half dem Arbeitnehmer mit Urteil vom 26.10.2016 – 3 Ca 3220/15 – : Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehörten alle Tätigkeiten, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig seien, mithin auch die hier systembedingten Arbeitsvorbereitungszeiten. (HHo/09.2017)
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