Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2012

Anpassungstermin für Betriebsrenten

Der Arbeitgeber hat – wohl aus praktischen Erwägungen – die Anpassung sämtlicher Betriebsrenten jeweils einheitlich für alle Versorgungsempfänger zum 1. Juli geprüft und neu festgeschrieben. Dem hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.06.2012 – 3 AZR 464/11 – die Anerkennung versagt. Denn nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat der Arbeitgeber die Pflicht, alle drei Jahre eine Anpassung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen. Dabei ist der Zeitraum individuell vom Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag zu berücksichtigen (HHo/08.2012).