Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2014

Anwalt eingeschaltet – Kündigung!

Eine Service-Kraft hatte Mitte April 2013 bei einem Serviceunternehmen die Arbeit aufgenommen. Zuvor hatte sie schon im Bewerbungsgespräch darauf hingewiesen, dass sie im kommenden Juni drei Wochen Urlaub gebucht habe. Den hat sie dann in den Urlaubsplaner eingetragen. Der Eintrag wurde gelöscht. Eine Nachfrage beim Vorgesetzten blieb erfolglos, weshalb die Servicekraft einen Anwalt einschaltete. Daraufhin kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis, weil eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgrund der Vorgehensweise der Servicekraft nicht vorhanden sei. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Dortmund mit Urteil vom 12.02.2014 – 9 Ca 5518/13 – entschied. Die Kündigung verstoße gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.(HHo/08.2014)