Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2017
Anzeige der Arbeitsbereitschaft im 3-Minuten-Takt?
Ein Taxiunternehmen verlangte von seinem Taxifahrer während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Das Unternehmen bemühte zur Rechtfertigung u. a. steuer- und arbeitszeitrechtliche Aufzeichnungsverpflichtungen. Dies ließ das Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2017 – 41 Ca 12115/16 –, nicht gelten und monierte die Kontrolldichte während der Wartezeiten mit folgenden rechtlichen Erwägungen: Das Vorgehen des Taxiunternehmers verstoße zum einen gegen Datenschutzrecht, verletzte zum anderen den Taxifahrer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (HHo/12.2017)
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