Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2021
Arbeitgeber trägt Lohnzahlungsrisiko in der Pandemie
Die Betreiberin einer Spielhalle war aufgrund einer behördlichen Anordnung und später aufgrund einer Corona-Schutzverordnung gezwungen, ihren Betrieb zu schließen. Für den fraglichen Zeitraum hat sie staatliche Ausgleichszahlungen von insgesamt 15.000 € erhalten. Eine Spielstätten-Mitarbeiterin erhielt wegen des bevorstehenden Renteneintritts kein Kurzarbeitergeld, weshalb sie von der Betreiberin für 62 ausgefallene Arbeitsstunden Lohn in Höhe von 666,19 € verlangte. Die Betreiberin verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass der Lohnausfall zum allgemeinen Lebensrisiko der Mitarbeiterin gehöre, weil ihr als Arbeitgeberin aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschließung eine Beschäftigung nicht möglich gewesen sei. Das ließ das Landesarbeitsgericht Düsseldorf nicht gelten. Mit Urteil vom 30.03.2021 – 8 Sa 674/20 – sprach es der Mitarbeiterin den Arbeitslohn zu, weil die Arbeitgeberin kraft Gesetzes das Betriebsrisiko und damit auch das Lohnzahlungsrisiko zu tragen habe. (HHo/05.2021)
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