Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2014
Arbeitgeberdarlehen – Sofortige Rückzahlung bei Eigenkündigung?
Arbeitgeberdarlehenwerden regelmäßig zu günstigeren Zinskonditionen als übliche Bankdarlehen angeboten. Sie dienen der Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb. Zu Auseinandersetzungen kommt es gelegentlich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In einem vom Bundesarbeitsgericht am 12.12.2013 – 8 AZR 829/12 – entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zwei Darlehen über jeweils € 25.000,- bei einer Verzinsung von 5% gewährt. Der Arbeitnehmer kündigte das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin die Darlehensverträge fristlos und verlangte vom Arbeitnehmer alle zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch offenen Darlehensbeträge. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht befand. Die in den Darlehensverträgen vorgesehene vorzeitige Kündigungsmöglichkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer benachteilige dieses entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Es sei dem (Ex-)Arbeitgeber zumutbar, die vereinbarten Tilgungsraten wie vorgesehen auch nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers entgegenzunehmen. (HHo/04.2014)
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