Aktuelles Arbeitsrecht März 2018
Arbeitslosengeld: Nicht verlobt und nicht verheiratet – Keine Sperrzeit mehr bei Umzug
Eine in Schleswig-Holstein wohnende Verkäuferin ging 2011 mit einem 175 KM entfernte Ort in Niedersachsen lebenden Mann eine nichteheliche Lebenspartnerschaft ein. Sie bemühte sich um einen Stelle in dem Ort in Niedersachsen, jedoch ohne Erfolg. Im September 2013 kündigte sie das Arbeitsverhältnis, um nach Niedersachsen zu ziehen und beantragte dort Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur verhängte eine zwölfwöchige Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und verwies auf die einschlägige Rechtsprechung, nach der die Herstellung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keinen wichtigen Grund zur Arbeitsaufgabe darstelle. Dagegen klagte die Verkäuferin und bekam beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2017 – L 7 AL 36/16 – recht, das die bisherige Rechtsprechung offenbar als nicht mehr zeitgemäß befand. Die Sperrzeitvorschrift sei nicht dazu gedacht, irgendwelche Moralvorstellungen durchzusetzen. Ein Umzug könne trotz des damit verbundenen Arbeitsplatzverlustes vernünftig sein, unabhängig vom familienrechtlichen Status der Partner. (HHo/03.2018)
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