Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2017
Arbeitslosengeld trotz fortbestehenden Arbeitsverhältnisses
In Ausnahmefällen kann trotz fortbestehenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. In einem vom Sozialgericht Dortmund am 10.10.2016 – S 31 AL 84/16 entschiedenen Fall ging es um die Mitarbeiterin eines Amtsgerichts, die sich nach längerer Arbeitsunfähigkeit infolge Mobbings weigerte, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren und den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht auf Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz verklagt hatte. Nach Ansicht der Dortmunder Richter sei die Mitarbeiterin „faktisch beschäftigungslos“. Da sie sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt habe, sei für den Bezug von Arbeitslosengeld die formale Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung nicht erforderlich. Bei ihrer Versetzungsklage gegen ihren derzeitigen Arbeitgeber handele es sich um die Erfüllung ihrer Verpflichtung zu Eigenbemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit.(HHo/02.2017)
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