Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2012

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Anforderung schon ab erstem Krankheitstag?

Nachdem der Arbeitnehmerin eine Dienstreise nicht genehmigt worden war, meldete sie sich am vorgesehenen Reisetag krank.

Daraufhin ordnete der Arbeitgeber für künftige Krankheitsfälle die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag an, da sein Vertrauen in die Arbeitnehmerin erschüttert war.

Diese wehrte sich gegen die Weisung vor dem Arbeitsgericht. Sie vertrat die Ansicht, eine Anordnung vor dem vierten Krankheitstag bedürfe eines sachlichen Grundes. Dem folgte das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Urteil vom 14.09.2011 – 3 Sa 597/11 – jedoch nicht. Nach § 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber berechtigt, vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung früher als nach drei Kalendertagen zu verlangen (gesetzlicher Regelfall). Für seine Weisung bedürfe der Arbeitgeber daher weder einer Begründung noch eines Sachverhalts, der Anlass für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers gebe (HHo/03.2012).