Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2025

Arbeitszeiterfassung auch bei Hausangestellten?

Am 19. Dezember 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-531/23 über die Arbeitszeiterfassung von Hausangestellten.

 

Sachverhalt:

 

Eine vollzeitbeschäftigte Hausangestellte in Spanien klagte gegen ihre Entlassung und forderte ausstehenden Lohn für nicht genommene Urlaubstage und Sonderzahlungen. Da ihr Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten nicht erfasste, konnte sie die geleisteten Stunden nicht nachweisen. Nach spanischem Recht sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Arbeitszeiten von Hausangestellten zu dokumentieren. Das zuständige spanische Gericht zweifelte an der Vereinbarkeit dieser Regelung mit EU-Recht und legte den Fall dem EuGH vor.

 

Entscheidungsgründe:

 

Der EuGH stellte fest, dass die spanische Regelung gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) verstößt. Diese Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzurichten. Ohne ein solches System sei es für Hausangestellte unmöglich, objektiv und zuverlässig festzustellen, wie viele Stunden sie gearbeitet haben und wann diese geleistet wurden. Dies beeinträchtige ihre Fähigkeit, Rechte wie die Begrenzung der Höchstarbeitszeit und die Einhaltung von Ruhezeiten durchzusetzen. Zudem wies der EuGH darauf hin, dass die spanische Regelung eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen könnte, da der Großteil der Hausangestellten Frauen sind. Eine solche Diskriminierung wäre nur zulässig, wenn sie durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben. Das nationale Gericht muss prüfen, ob eine solche Rechtfertigung vorliegt

 

Fazit:

 

Der EuGH hat klargestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für Hausangestellte gilt. Arbeitgeber müssen Systeme einführen, die die tägliche Arbeitszeit dieser Beschäftigten erfassen. Nationale Regelungen, die Hausangestellte von dieser Pflicht ausnehmen, verstoßen gegen EU-Recht und könnten eine Diskriminierung von Frauen darstellen. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Hausangestellten und betont die Bedeutung des Gesundheitsschutzes und der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz.

(HHo 02.2025)